In Zusammenarbeit mit dem Zweckverband "eGo Saar" bieten wir:
- einen Behörden-Wegweiser mit Verweisen auf andere Behörden in Homburg sowie anderer zuständiger Stellen,
- gebündelte Informationen zu Themenbereichen wie Geburt, Heirat oder Umzug sowie zu Themenkomplexen wie Pass und Personalausweis, mit Angaben zu Voraussetzungen, Verfahrensablauf, zuständiger Stellen, etwaigen Verfahrensfristen, erforderlichen Unterlagen, Gebühren und sonstigen Kosten sowie zur Rechtsgrundlage,
- einen Zugang zu einigen Formularen und Online-Diensten (dieses Angebot wird in den nächsten Monaten erheblich ausgebaut).
Zugangseröffnung für die elektronische Kommunikation
Die Kreisstadt Homburg bietet mit dem virtuellen Briefkasten eGo-Mail die Möglichkeit zur sicheren und rechtsverbindlichen elektronischen Kommunikation mit der Gemeindeverwaltung.
Für Verwaltungsverfahren richtet sich die Kommunikation nach § 3a des Verwaltungsverfahrensgesetzes des Saarlandes ( SVwVfG ). Danach ist die Übermittlung elektronischer Dokumente zulässig, soweit der Empfänger hierfür einen Zugang eröffnet hat.
Die Kreisstadt Homburg eröffnet diesen Zugang nach den nachfolgend veröffentlichten rechtlichen und technischen Rahmenbedingungen.
Die Rahmenbedingungen zur elektronischen Kommunikation mit der Kreisstadt Homburg finden Sie hier.




















